Der Abmeldung vom Verein kann durch ein Online-Formular erklärt werden.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis. Noch ausstehende Verpflichtungen aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, insbesondere ausstehende Beitragspflichten, bleiben hiervon unberührt.
Bitte beachte, dass unsere satzungsgemäßen Kündigungsfrist einen Monat zum Quartalsende beträgt. Gegebenenfalls wird darum für das letzte Quartal noch ein weiterer Mitgliedsbeitrag eingezogen!
Vereinseigene Gegenstände sind dem Verein herauszugeben oder wertmäßig abzugelten. Dem austretenden Mitglied steht kein Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Beiträge zu.