Nach § 3 der Coronaschutzverordnung NRW sind der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen bis zum 03.05.2020 weiterhin untersagt. Ebenfalls untersagt sind der Betrieb von Schwimmbädern, Spaßbädern, Fitness-Studios und Spiel- und Bolzplätzen.
Wir halten Sie/euch weiterhin auf dem Laufenden und stehen für Rückfragen telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Bleibt gesund und haltet durch.
#wirbleibenzuhause